Erneuerbare Energien

 

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Realisierung von Windenergieanlagenprojekten, genauer: der bundesweiten Projektierung bis hin zur Genehmigungsreife, der Erwirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sowie ggf. deren Verteidigung gegen Drittanfechtungen.

Grundlage jeder erfolgreichen Projektentwicklung ist die gründliche Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bestimmende Faktoren sind die raumordnungsrechtlichen Vorgaben, die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), die im Raum stehenden immissionsschutzrechtlichen Belange (Lärmentwicklung und Schattenwurf) sowie die natur- und artenschutzrechtlichen Einschränkungen des nationalen und europäischen Rechts.

Die raumordnungsrechtliche Kontingentierung von Windenergieanlagen in Eignungsgebieten, Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten wirft komplexe Rechtsfragen auf, die in einem möglichst frühen Stadium, im adhoc-Team mit Planern und Investoren, konstruktiv zu lösen sind. Gleiches gilt für (rechtswirksame?) Planausweisungen in kommunalen Bauleitplänen, im Spannungsfeld zwischen raumordnungsrechtlicher Bindung und planerischer Abwägung. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Planungsträgern ist die die Vorhabenzulässigkeit herbeiführende kommunale Bauleitplanung zu begleiten. Die erforderlichen städtebaulichen Verträge sind zu entwerfen bzw. zu prüfen.

Im Näheren umfasst die Projektierung

  • die Zusammenstellung der notwendigen Antragsunterlagen, einschließlich Koordination der beizubringenden Gutachten zum Immissionsschutz, zur natur- und artenschutzrechtlichen Zulässigkeit sowie zu Art und Umfang auszuführender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zur Gestaltung und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens, ggf. zur Ausräumung geltend gemachter Hindernisse
  • die Sicherung der Vorhabengrundstücke durch Abschluss rechtssicherer Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern, einschließlich der Begründung von Dienstbarkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Wege- und Leitungsrechten
  • die Verhandlungen mit dem zuständigen Netzbetreiber um Netzanschluss und Einspeisungsvergütung
  • die Verhandlungen mit finanzierenden Banken sowie
  • den Entwurf und die Verhandlung von Gesellschaftsverträgen

Im Juristischen Beirat des Bundesverbands Windenergie e.V. bin ich seit dessen Gründung vertreten.

 


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